Berufspflichten

Verschwiegenheitspflicht und Qualitätssicherung entsprechend der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie gemäß dem Österreichischen Psychotherapiegesetz, Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte und der von diesen abgeleiteten sexuellen und reproduktiven Rechte.

Charta der Menschenrechte: https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte

Charta der Sexuellen und reproduktiven Rechte: https://oegf.at/sexuelle-reproduktive-gesundheit-rechte-srhr/

Psychotherapiegesetz: PThG-2024-Fassung-vom-02.01.2025

Aufträge, die diesen Rechten widersprechen, werden zurückgewiesen.